Ihre Steuervorteile

Handwerkerrechnung absetzbar...


Die Förderung nach §35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen ist ab 2009 verbessert:

• Verdoppelung der Ermäßigung für Handwerker-leistungen bei Instandhaltungs- und Renovierungs-maßnahmen für den Lohnanteil auf 1.200,-€, so dass 20% maximal 6.000,-€ entsprechen.

Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungs-maßnahmen, mit Ausnahme der nach dem CO2-Gebäude-sanierungsprogramm der KfW Förderbank geförderten Maßnahmen, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer gem. §35a Abs. 3 EStG auf Antrag um 20%, höchstens 1.200,-€, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen. Die Steuerermäßigung kommt jedoch nur zum Tragen, wenn die zusätzlichen Voraussetzungen des §35a Abs. 4 und 5 EStG erfüllt sind.

Laut dem Regierungsentwurf des JStG vom 25.05.2010 soll die Ausnahme von der Steuerermäßigung auf öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden, ausgeweitet werden.